Nun, ich denke dieses "sollten" bezieht sich auf die Dropzonen generell. Wesentlicher Punkt (Ihnen ist das klar, aber ich schreibe es für die übrigen Leser) ist, wie schon von mir zuvor ausgeführt, daß (wenn DZ zwingend vorgeschrieben wird) die Anwendung der DZ explizit auf 26-1b bzw. 26-1c ausgerichtet ist.
Ein genereller Zwang, die DZ zu benutzen, würde die Anwendung der 26-1a verbieten. Dazu brauche ich nur in die 33 schauen:
Durch einen generellen Zwang würde die 26-1a außer Kraft gesetzt. Damit wären die Bedingungen des Vorgabensystems Abschnitt 4 Punkt 16-1 a für die Vorgabenwirksamkeit nicht mehr erfüllt ...Die Spielleitung ist nicht befugt, eine Golfregel außer Kraft zu setzen.
Es ist gelegentlich wirklich ein Graus, Platzregeln zu lesen. Man muß nur mal unter Google "Platzregeln GC" eingeben. Dort findet man Unglaubliches im Überfluß.
Allsquare
PS:
Nur ein Beispiel aus der großen weiten Internet-Welt:
Zu finden, hierDie Wege zu den Abschlägen 4 (links neben Grün 3) und 15 sind Bestandteile der dortigen seitlichen Wasserhindernisse



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