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Regelfrage „Unbewegliches Hemmnis“ (24-2)

Eine Diskussion zum Thema Regelfrage „Unbewegliches Hemmnis“ (24-2) im Golf-Forum: Wir hatten gestern auf der Runde eine Diskussion betreffend „unbeweglichen Hemmnissen“. Folgende Situation: Zum Schutz der Personen auf den Abschlägen, ...

  1. #1
    ProGolfer kein Avatar
    Registriert seit:08.04.2011
    Beiträge:562

    Standard Regelfrage „Unbewegliches Hemmnis“ (24-2)

    Wir hatten gestern auf der Runde eine Diskussion betreffend „unbeweglichen Hemmnissen“. Folgende Situation:


    Zum Schutz der Personen auf den Abschlägen, hat es an einigen Löchern Schutzgitter (ca. 2-2.5m Hoch). Die Gitter könnten von einer Person problemlos weggetragen werden. Gemäss den Platzregeln sind diese Gitter als „unbewegliche Hemmnisse“ definiert (Regel 24-2). Der Ball kam vor dem Gitter (siehe Skizze) zur Ruhe. Um den Ball auf der beabsichtigten Linie zu spielen, behindert das Gitter den Schwung. Somit gibt es Erleichterung gem. 24-2 um ungehindert Schwingen zu können (das heisst noch nicht, dass ich das Hemmnis damit überhindern kann -> keine Erleichterung der Spiellinie ).

    Offene Fragen, da ich in der Regel dazu nichts gefunden habe:


    A) Ich zeige meine beabsichtigte Spiellinie an und nehme die Erleichterung (Ball – Gitter –Fahne). Merke nach dem Droppen, dass ich nicht über das Hemmnis komme (da zu hoch) und spiele in eine andere Richtung, wo ich aber auch ohne Erleichterung zu bekommen, ungehindert spielen hätte können (wenn jetzt auch an eine bessere Position). Darf ich das? Falls Nein, Strafe?

    Meine Meinung dazu: Korrekt gehandelt.


    B) Das Gitter könnte ich ja auch wegtragen/-ziehen, Schlag machen, zurückstellen. Darf ich das machen, obwohl es als unbeweglich definiert wurde? Gibt es Strafen falls man es nicht machen darf?

    Meine Meinung dazu: Darf ich nicht und bekomme eine Strafe. Denke mal 2 Schläge.


    Wie sieht die korrekte Anwendung der Regel 24-2 in diesem Fall aus? Ich hoffe, dass ich verständlich geschrieben habe

    Danke dega


    Skizze der Situation:
    Situation.jpg

  2. #2
    Moderator Avatar von dwaldmeier
    Registriert seit:15.07.2009
    Beiträge:469

    Standard

    Dega, wenn am Punkt "x" wirklich der Raum des beabsichtigten Schwungs behindert war (und nicht nur die Spiellinie) - so wie Du das beschrieben hast - hast Du korrekt gehandelt. Auch Deine beiden Meinungen stimmen. Definieren die Local Rules einen beweglichen Gegenstand als unbewegliches Hemmnis, darfst Du nicht nach R24-1 vorgehen.

  3. #3
    ProGolfer kein Avatar
    Registriert seit:08.04.2011
    Beiträge:562

    Standard

    Danke für deine Antwort.

    Was ist aber die Begründung für die Strafe wegen dem Entferenn des Hemmnisses? Ist es einfach die Grundstrafe von 2 Schlägen für Verletzung der Regel 24-2 oder die Strafe für Verbesserung der Spiellinie (Regel 13-2)?

    Entschuldige bitte, dass ich dir Löcher in den Bauch frage

  4. #4
    Moderator Avatar von dwaldmeier
    Registriert seit:15.07.2009
    Beiträge:469

    Standard

    Zitat Zitat von dega Beitrag anzeigen
    Entschuldige bitte, dass ich dir Löcher in den Bauch frage
    Da gibt es nichts zu entschuldigen. Das ist ok so.

    Zitat Zitat von dega Beitrag anzeigen
    Was ist aber die Begründung für die Strafe wegen dem Entferenn des Hemmnisses? Ist es einfach die Grundstrafe von 2 Schlägen für Verletzung der Regel 24-2 oder die Strafe für Verbesserung der Spiellinie (Regel 13-2)?
    Es kommt darauf an, wie die Platzregeln formuliert sind. Es kann somit die Generalstrafe für Verstoss gegen die R24-2 sein (von einem unbeweglichen Hemmnis kannst Du nur wie in der R24-2 beschrieben Erleichterung nehmen) oder gegen die Platzregel.

  5. #5
    ProGolfer kein Avatar
    Registriert seit:08.04.2011
    Beiträge:562

    Standard

    Ok, danke dir!

    Die Platzregeln sind folgendermassen formuliert:

    Hemmnisse
    Strassen, Wege, Bänke und deren Schutzzäune, Gebäude, am Boden liegende Baumstämme bei Loch 1/10, freiliegende Steine mit Reklametafeln, Steingärtchen, Distanzmarkierungen, Drainagen, Sprinkler, Zäune sowie die Künstler-Skulpturen gelten als unbewegliche Hemmnisse, von denen nach Regel 24-2 straflos Erleichterung in Anspruch genommen werden kann.
    Wie es scheint, müssen wir sogar bei den Distanzpfosten 24-2 in Anspruch nehmen

  6. #6
    Moderator Avatar von dwaldmeier
    Registriert seit:15.07.2009
    Beiträge:469

    Standard

    Mit diesem Wortlaut würde ich es dann als Verstoss gegen R24-2 auslegen. Die Local Rule definiert die Zäune als unbewegliche Hemmnisse, das Vorgehen bei Behinderung ist aber durch die Golfregeln abgedeckt.

    Dass Distanzmarkierungen ebenfalls zu unbeweglichen Hemmnissen erklärt werden sieht man auch noch recht häufig. Man will nicht, dass die Spieler diese ausreissen und - womöglich noch an einem falschen Ort - wieder einstecken.

  7. #7
    ProGolfer kein Avatar
    Registriert seit:08.04.2011
    Beiträge:562

    Standard

    Zitat Zitat von dwaldmeier Beitrag anzeigen
    Mit diesem Wortlaut würde ich es dann als Verstoss gegen R24-2 auslegen. Die Local Rule definiert die Zäune als unbewegliche Hemmnisse, das Vorgehen bei Behinderung ist aber durch die Golfregeln abgedeckt.

    Dass Distanzmarkierungen ebenfalls zu unbeweglichen Hemmnissen erklärt werden sieht man auch noch recht häufig. Man will nicht, dass die Spieler diese ausreissen und - womöglich noch an einem falschen Ort - wieder einstecken.
    Herzlichen Dank. Alle Unklarheiten vorerst beseitigt.

  8. #8
    Forums-Opa Avatar von Michi14
    Registriert seit:05.03.2009
    Beiträge:1.380

    Standard

    Hallo ihr zwei,

    ein herzliches Dankeschön für diese nette Abhandlung!

    Gruss Michi

  9. #9
    DrivingRange-Golfer kein Avatar
    Registriert seit:06.09.2011
    Beiträge:70

    Standard

    Zitat Zitat von dwaldmeier Beitrag anzeigen
    Mit diesem Wortlaut würde ich es dann als Verstoss gegen R24-2 auslegen.
    Nimm besser die 13-2/32.5 !

    Allsquare
    der hier ein wenig herumstöbert, nachdem so wenig los ist ...

  10. #10
    Moderator Avatar von dwaldmeier
    Registriert seit:15.07.2009
    Beiträge:469

    Standard

    Ja, Du liegst richtig. Es handelt sich hier nicht - wie von mir in der Eile erwähnt - um einen Verstoss gegen R24-2, sondern gegen R13-2. Aber das Resultat ist (zum Glück) dasselbe: 2 Strafschläge.

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